Namentliche Unfallversicherung
Namentliche Unfallversicherung
Durch die Luftfahrtunfallversicherung sind Unfälle versichert, die der namentlich Versicherte als privater Führer, Flugschüler, Fluglehrer von Flugzeugen, Drehflüglern, Motorseglern, Segelflugzeugen, Ultraleichtflugzeugen, Freiballonen oder Luftschiffen erleidet.
Bei Freiballonführern und Anwärtern gelten auch Unfälle, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Auf- und Abrüsten des Freiballons auf dem Start- und Landeplatz stehen, als mitversichert. Bergungskosten gelten bis zu einer gewissen Summe als beitragsfrei mitversichert.
Achtung
In den privaten Unfallversicherung ist das Flugrisiko bei den meisten Gesellschaften nicht mitversichert, daher raten wir Ihnen zu dieser speziellen Luftfahrtunfallversicherung.